Achtung: Wohnungsanfragen können ausschließlich über unsere Homepage entgegengenommen werden. E-Mail Anfragen zu Wohnungen dürfen nicht angenommen werden und werden somit gelöscht. (Datenschutz-Vorgaben des EUGH)

Wie in §2 & §4 unserer Satzung erläutert, ist Grundvoraussetzung eines Mietverhältnisses die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft.
Diese wird durch unterzeichnen der Beitrittserklärung sowie Zahlung der nötigen Genossenschaftsanteile eingetragen.

Die Anteile werden lt. folgender Staffelung und der gewünschten Wohnfläche ermittelt.

Bis zu 50 m3 Anteile615,00 €
50 – 70 m4 Anteile820,00 €
Ab 70 m5 Anteile1.025,00 €
jeweils zzgl. 25,00 € Beitrittsgebühr und 10,00 € Namensschilder

Die Genossenschaftsanteile sind bei unten aufgeführten Angebote als Kaution inkl. Beitrittsgebühr und Namensschilder ausgewiesen.

Diese Anteile müssen vor Einzug, zzgl. Beitrittsgebühr (Eintrittsgeld §5) und Kosten für Namensschilder, voll geleistet werden.

Weitere Informationen zur Kündigung sowie Rechten und Pflichten unserer Mitglieder erhalten Sie in unserer Satzung