Auf Grund der Corona-Pandemie ist dieses Jahr leider alles ganz anders, als dies zu normalen Zeiten der Fall ist: Aus Verantwortung für Ihre Gesundheit und Ihr Wohlergehen hat sich das Gremium der Genossenschaft dazu entschlossen, die Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2019 dieses Jahr nicht durchzuführen, sondern nächstes Jahr mit der Versammlung 2021 zusammenzulegen.
Diese Entscheidung ist dem Gremium nicht leicht gefallen. Abgesehen von den gesetzlich vorgegebenen Regularien, die in einer Mitgliederversammlung abzuhandeln sind, bietet die Mitgliederversammlung auch Gelegenheit, sich persönlich zu begegnen und auf diese Weise zu spüren, dass man eine Gemeinschaft ist, in der man sich wohlfühlt. Dies alles wäre in diesem Jahr wegen der umfassenden Sicherheitsvorkehrungen, Abstands- und Hygieneregelungen wohl kaum zu bewerkstelligen gewesen. Zudem ist das Risiko einer Ansteckung nicht völlig ausschließbar. Die Sicherheit unserer Mitglieder hat für die Genossenschaft höchste Priorität.
Da es die im Zusammenhang mit der Pandemie durch den Bundesgesetzgeber erlassenen rechtlichen Vorgaben ermöglichen, die wichtigsten Regelungsgegenstände der Mitgliederversammlung auch anders abzuarbeiten, hat sich das Gremium der Genossenschaft zu diesem Schritt entschlossen. Die Mitglieder werden schriftlich über den Beschluss informiert.